Bitte für Details zur Veranstaltung die jeweilige Veranstaltung anklicken.

Lade Veranstaltungen

« Alle Veranstaltungen

Berliner Testament – Testamentsgestaltung zwischen Eheleuten

3. Februar 2025, 19:00 - 20:00

Das sogenannte „Berliner Testament“ ist die typische Testamentsgestaltung zwischen Eheleuten. Die Ehegatten setzen sich gegenseitig zu Alleinerben ein und erst wenn der Letzte der Beiden verstirbt, erben die Kinder. Was ist der Unterschied zum Einzeltestament? Wann ist ein Erbvertrag besser? Muss ich bei einem Berliner Testament zum Notar? Die Notarin Petra Pillich von der Kanzlei Vosgröne Starting Stammmeijer Rademacher und Pillich aus Borken, erklärt die Gestaltungsmöglichkeiten beim Berliner Testament und zeigt auch auf, was die Kinder machen können, wenn sie aufgrund des Berliner Testaments „enterbt“ worden sind. Weiterhin wird die sog. Öffnungsklausel beim Berliner Testament besprochen, also ob der überlebende Ehegatte das Testament noch ändern darf oder nicht.

Kursleitung Petra Pillich, Notarin
Kursort Pfarrheim St. Vitus, Kirchstr.9, 46354 Südlohn
Kurstermin Montag, 03.02.2025, 19.00 – 20.30 Uhr
Kurskosten Die Kurkosten werden von den Familienzentren Südlohn und Oeding übernommen

Anmeldung unter FZ Südlohn/FZ Oeding – Das Berliner Testament – FABI Borken (fabi-borken.de) oder unter Familienbildungsstätte Borken 02861 8921200

Details

Datum:
3. Februar 2025
Zeit:
19:00 - 20:00

Veranstaltungsort

Pfarrheim St. Vitus Südlohn
Kirchstraße 9
Südlohn, 46354 Deutschland
Google Karte anzeigen
Telefon
02862 8964999

Veranstalter

Familienzentrum Südlohn
Familienzentrum Oeding
Familienbildungsstätte Borken