Bitte für Details zur Veranstaltung die jeweilige Veranstaltung anklicken.
Berliner Testament – Testamentsgestaltung zwischen Eheleuten
3. Februar 2025, 19:00 - 20:00
Das sogenannte „Berliner Testament“ ist die typische Testamentsgestaltung zwischen Eheleuten. Die Ehegatten setzen sich gegenseitig zu Alleinerben ein und erst wenn der Letzte der Beiden verstirbt, erben die Kinder. Was ist der Unterschied zum Einzeltestament? Wann ist ein Erbvertrag besser? Muss ich bei einem Berliner Testament zum Notar? Die Notarin Petra Pillich von der Kanzlei Vosgröne Starting Stammmeijer Rademacher und Pillich aus Borken, erklärt die Gestaltungsmöglichkeiten beim Berliner Testament und zeigt auch auf, was die Kinder machen können, wenn sie aufgrund des Berliner Testaments „enterbt“ worden sind. Weiterhin wird die sog. Öffnungsklausel beim Berliner Testament besprochen, also ob der überlebende Ehegatte das Testament noch ändern darf oder nicht.
Kursleitung | Petra Pillich, Notarin |
Kursort | Pfarrheim St. Vitus, Kirchstr.9, 46354 Südlohn |
Kurstermin | Montag, 03.02.2025, 19.00 – 20.30 Uhr |
Kurskosten | Die Kurkosten werden von den Familienzentren Südlohn und Oeding übernommen |
Anmeldung unter FZ Südlohn/FZ Oeding – Das Berliner Testament – FABI Borken (fabi-borken.de) oder unter Familienbildungsstätte Borken 02861 8921200